Rechtsprechung
VG Augsburg, 05.08.1997 - 3 S 97.950 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Zweifel an der Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 12.05.1997 - 11 B 96.2359
Auszug aus VG Augsburg, 05.08.1997 - 3 S 97.950
Im übrigen wurde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.5.1997 (Az.: 11 B 96.2359) verwiesen.Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 12.5.1997 (Az. 11 B 96.2359) angesprochenen Zweifel, ob (selbst) regel- oder gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum eines Kraftfahrzeugführers ohne (zusätzlichen) "konkreten Hinweis auf mangelndes Trennvermögen (zwischen Drogenkonsum und Führen von Kraftfahrzeugen) berechtigte Zweifel an dessen Fahreignung wecken und deshalb die Behörde dazu befugen kann, vom Konsumenten durch medizinische Untersuchungen Aufklärung darüber zu verlangen, ob sein Konsum als regel- oder gewohnheitsmäßig bezeichnet werden kann", teilt die Kammer nicht.
- BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83
Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU
Auszug aus VG Augsburg, 05.08.1997 - 3 S 97.950
Wenn der von einer (berechtigten) Anforderung eines Gutachtens betroffene Kraftfahrer dieses grundlos nicht beibringt, kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde, hier das Landratsamt, nach ständiger Rechtsprechung (vgl. bereits BVerwG vom 12.3.1985, BayVBl 1985, 471; BayVGH vom 4.3.1996, Az. 11 B 94.3563) die Fahrerlaubnis entziehen. - BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus VG Augsburg, 05.08.1997 - 3 S 97.950
Daß der Drogenrausch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, entspricht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis (so BVerwG, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145 [181]).
- BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge …
Auszug aus VG Augsburg, 05.08.1997 - 3 S 97.950
Aus der bisher unauffälligen Teilnahme am Straßenverkehr als Kraftfahrer kann im Hinblick auf die Zielrichtung einer entsprechenden Aufforderung nicht auf die Unzulässigkeit dieser, der Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts dienenden Aufklärungsmaßnahme geschlossen werden (zu alledem ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 23.8.1996, NJW 1997, 269 = BayVBl. 1997, 154 m.w.Rechtsprechungshinweisen). - BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91
Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht
Auszug aus VG Augsburg, 05.08.1997 - 3 S 97.950
... Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG vom 24.6.1993, DVBl 1993, 955) entsprach es dabei, wenn die Behörde sich (zunächst) darauf beschränkte, vom Kläger die Beibringung eines internistischen Gutachtens zu fordern. - VGH Bayern, 14.11.1994 - 11 B 94.653
Verdacht auf regelmäßigen Haschischkonsum L
Auszug aus VG Augsburg, 05.08.1997 - 3 S 97.950
Zu diesem Problemkreis hat im übrigen auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 14.11.1994 (Az. 11 B 94.653) ausgeführt:.
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 10 S 217/98
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen: Anforderung eines Drogenscreenings
Der nicht entscheidungstragenden, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ersichtlich nicht zu vereinbarenden Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 12.05 1997 (NZV 1997, 413), auf die sich die Antragstellerin beruft und nach der die Anordnung, ein Drogenscreening beizubringen, nur dann rechtmäßig sein soll, wenn konkrete Hinweise auf mangelndes Trennungsvermögen des Drogenkonsumenten vorliegen, dürfte nicht zu folgen sein (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 24 10.1997, NZV 1998, 174 ; VG Augsburg, Beschluss vom 05 09 1997, NZV 1997, 534 ). - VG Augsburg, 02.06.1998 - Au 3 S 98.693
Voraussetzungen für die Anordnung von Maßnahmen nach 15b Abs. 2 StVZO
Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 12.5.1997 (Az: 11 B 96.2359 ) angesprochenen Zweifel, ob (selbst) regel- oder gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum eines Kraftfahrzeugführers ohne (zusätzlichen) "konkreten Hinweis auf mangelndes Trennvermögen (zwischen Drogenkonsum und Führen von Kraftfahrzeugen) berechtigte Zweifel an dessen Fahreignung wecken und deshalb die Behörde dazu befugt sein kann, vom Konsumenten durch medizinische Untersuchung Aufklärung darüber zu verlangen, ob sein Konsum regel- oder gewohnheitsmäßig bezeichnet werden kann", teilt die Kammer nicht (vgl. Beschluß vom 5.8.1997, NZV 1997, 534 ).